Reform des Bauvertragsrechts vorgestellt
Am 5. September lud die WGBG ihre Geschäftspartner, Mitglieder der Genossenschaft und Eigentümer ein, um sich über die Änderungen der VOB zu informieren.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) wurde Ende 2017 reformiert. Anlass war die zu Anfang 2018 in Kraft getretene Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die insbesondere den Bauvertrag neu regelt.
Der vortragende Referent Christian Hippel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Wanderer und Partner in Berlin, die mit führend ist auf diesem Gebiet. Die Kanzlei unter der Dezernatsleiterin Frau Dr. Sterner vertritt die WGBG seit Jahren im Baurecht und entwirft die Verträge nach der VOB.
Rechtsanwalt Hippel stellte seiner Ausführung voran, dass es sich bei der VOB um ein ausgewogenes und vorhersehbares Gesamtwerk handelt, das seit 1926 kontinuierlich den aktuellen Erfordernissen von Vertretern der Bauwelt angepasst wird. „Nehmen Sie die VOB-Verträge, aber nehmen Sie keine Änderungen vor, sonst fallen Sie auf das BGB“, mahnte Herr Hippel seine Zuhörer. Auch bei den Architekten seien VOB-Verträge beliebt.
Birgit Danschke, Vorstandsmitglied der WGBG untermauerte die Aussagen mit Beispielen aus dem Tagesgeschäft. Herr Hippel ging auf Zwischenfragen ein, die von den an dem Thema sehr interessierten Gästen gestellt wurden.
Die Diskussion wurde unter den Teilnehmern fortgeführt beim anschließenden Family Dinner, bei dem die verschiedenen Gerichte wie am Familientisch auch untereinander herumgereicht wurden.
Das Soho House in Sichtweite der Berliner Alexanderplatz gehört zu den Kultorten der internationalen jungen Szene und war zum dritten Mal Veranstaltungsort für diese Vortragsreihe der WGBG.