Enteignung – ein „no go“
Die Debatte um Enteignungen macht einmal mehr klar, dass in Berlin das eigentliche Ziel mal wieder aus dem Fokus schwindet. Die Gesellschaft zöge einen größeren Nutzen aus Neubau denn aus Enteignung.
Die Debatte der kürzlich in Berlin gegründeten Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ schlug hohe Wellen und erfasste nicht nur den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, der sich zu Wort meldete, sondern jede Partei nutzte die Chance, sich auch zu dieser Frage in Position zu bringen.
Die Initiative beruft sich auf das Grundgesetz Artikel 15: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden….“ Den Grund zur Enteignung liefert Artikel 14, Absatz 2 und 3: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ und „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“
Die Initiative will Unternehmen mit 3 000 Wohnungen und mehr enteignen, um weitere Mietsteigerungen zu verhindern. Hauptangriffspunkt ist die Deutsche Wohnen, der mit rund 115 000 Wohnungen größte private Anbieter auf dem Berliner Markt. Die im Grundgesetz genannte Allgemeinheit ist damit recht eng gefasst.
Sollte das Land Berlin die Eigentümer zum aktuellen Verkehrswert der Wohnungen entschädigen müssen, wären mindestens 25 Milliarden Euro oder mehr aufzubringen als Kompensation für 250 000 Wohnungen. Dies in einer Stadt, die auf 60 Mrd. Euro Schulden sitzt und über den Länderfinanzausgleich am Leben erhalten wird. Und für diese enorme Ausgabe von 25 Mrd. Euro wäre keine einzige Wohnung neu entstanden.
Einigung bei allen Diskussionspartnern besteht allein darin, dass günstige Wohnungen fehlen. Und dass es ein großer Fehler war, landeseigene Wohnungsbestände zu verkaufen, um Schulden zu tilgen. Auch der umfassende Rückbau von Plattenbauten gehört zur Verschlimmbesserung. 160 000 Wohnungen standen 2003 in Berlin leer. Der Abriss wurde mit Bundesmitteln finanziert.
Noch nie wurde auf Grundlage des Grundgesetzes enteignet. Bevor das geschieht, müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, um das Wohnungsproblem zu lösen. So sollten landeseigene Flächen zur Bebauung freigegeben und ein einheitliches, verschlanktes Baurecht geschaffen werden. In diesen Punkten ist noch reichlich Luft nach oben. Berlin besitzt noch immer 30 000 Hektar Grünflächen, eine Größenordnung, die beispielsweise in München 1,5 Mio. Bewohnern ein Zuhause gibt.
Die überwiegende Mehrheit der Berliner Vermieterinnen und Vermieter zeigt soziale Verantwortung, sonst wäre Wohnen in dieser Stadt noch deutlich teurer. Ohne private Partner ist das bezahlbare Wohnen und Bauen in Berlin nicht denkbar. Enteignungen sind kein Heilmittel für die Wohnungsnot, sondern Gift für den Wohnungsneubau und für die Berliner Wirtschaft insgesamt.
Die Politiker beschränken sich zu sehr auf abwarten und beobachten anstatt ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen, im Sinne des Allgemeinwohls gesellschaftliche Prozesse zu moderieren und Probleme zu lösen. Der Neubau, insbesondere bezahlbarer Mietwohnungen, gehört dazu.