Wie bereite ich den Übergang meiner Immobilie auf die nächste Generation vor?

Das Thema der Nachfolgeregelung treibt viele von uns um und man treibt es vor sich her. Denn die Lösung liegt nicht immer gleich auf der Hand, es gibt Unsicherheiten und viele Fragen zu klären.

Um Denkanstöße, Antworten auf offene Fragen zu geben und den Mandanten Handlungsmöglichkeiten an die Hand geben, lud die WGBG zu einer Veranstaltung ein am 30.November 2022 ins Hotel Orania in Berlin.

Rechtsanwältin Birgit Danschke führte in die Thematik ein mit der Antwort auf die Frage „Warum das Ehegattentestament mit Schlusserbeneinsetzung in jeglicher Hinsicht verfehlt ist und doch zu den Lieblingen deutscher Notare gehört“.

Prof. Klaus-Peter Hillebrand, Vorstandsvorsitzender und Thomas Winkler, Steuerberater der Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft stellten Lösungen vor zur „Nachfolge/ Erbfolge bei Immobilienbesitz rechtzeitig und sinnvoll aus steuerlicher Sicht regeln, so dass das Finanzamt möglichst wenig Freude daran hat“.

Obgleich es das Thema in sich hatte, war es ein wunderbarer Abend in familiärer Atmosphäre. Einige Eigentümer, die zum ersten Mal auf einer unserer Veranstaltungen waren, haben den Begriff „WGBG-Familie“ neu geprägt. Es war ein Abend, der sich durch die Vermittlung von profundem Wissen, einem hervorragenden Menü, intensiven und lockeren Gesprächen sowie einer vorweihnachtlichen Gemütlichkeit ausgezeichnete. 

Zu welchem Anlass man auch immer in der Familie zusammensitzt, ob zu Weihnachten oder einem privaten Treffen, wir möchten Ihnen ein paar wichtige Hinweise hierzu mit auf den Weg geben. 

Ein Ehegattentestament ist oft nicht der richtige Weg für den Vermögensübergang, da der Staat sich daran steuerrechtlich doppelt bereichert und mehr Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, als bei anderen Regelungen. Die nächste Generation frühzeitig zu bedenken, ist sowohl steuerlich als auch aus anderen Gründen sinnvoll. Es ist unproblematisch, Rückfallklauseln aufzunehmen, so dass auch die übertragende Generation vor den meisten Eventualitäten abgesichert ist. Es kann zudem der Nießbrauch vorbehalten werden, der jedoch auch geregelt sein will.

Quintessenz der drei Fachvorträge aber ist, nicht zu warten, bis ein geplantes Handeln nicht mehr möglich ist. Sicherlich ist jeder bereit, seinen steuerlichen Anteil zu tragen. Es sollte aber auf keinen Fall so sein, dass Steuerersparnismöglichkeiten nicht genutzt werden und die nachfolgende Generation das Immobilienvermögen vielleicht sogar veräußern muss, um die Steuern aufbringen zu können. Um keine Streitigkeiten nach einem Erbfall über die Absicht der Erblasser aufkommen zu lassen, ist es sinnvoll, innerhalb der Familie die Nachfolgeregelung zu besprechen und gemeinsam zu planen.

Die Antworten liegen nicht immer gleich auf der Hand, doch umso besser, wenn Sie Zeit haben, sich die Zeit nehmen und immer wieder ins Gespräch gehen bei einem Thema, das man allzu gerne vermeidet.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Beratungsbedarf haben. Anhand vieler Beispiele aus unserer Praxis haben wir gute Argumente an der Hand, Ihnen bei einer Nachfolgeregelungen unterstützend zur Seite zu stehen.

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